Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IFA – Institut für Atemlehre | Schweiz
Für Ausbildungen, Weiterbildungen, Seminare und Kurse
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Ausbildungen, Weiterbildungen, Seminare und Kurse des IFA – Instituts für Atemlehre | Schweiz (nachfolgend «Institut» genannt).
Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Institut und den Teilnehmenden.
Mit der verbindlichen Anmeldung und deren Bestätigung durch das Institut werden die vorliegenden AGB Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Anmeldung und Aufnahme
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder über das Anmeldeformular der Website.
Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch das Institut verbindlich.
Bei mehrjährigen Ausbildungen kann die Aufnahme von einem persönlichen Informations- oder Aufnahmegespräch abhängig gemacht werden.
Das Institut behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, sofern die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder keine Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung stehen.
3. Ausbildungsstruktur und Vertragsabschluss
Die Ausbildung in Atempädagogik und Atemtherapie besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungsteilen:
Teil 1 – Atem und Bewegung
Dauer: 1,5 Jahre
Abschluss: Zertifikat «Kursleitung Atem & Bewegung»
Teil 2 – Atemtherapie
Dauer: weitere 1,5 Jahre
Abschluss: Diplom «Atemtherapie»
Die Anmeldung und der Ausbildungsvertrag beziehen sich zunächst ausschliesslich auf Teil 1.
Während des ersten Ausbildungsteils können die Studierenden entscheiden, ob sie ihre Ausbildung mit Teil 2 fortsetzen möchten.
Die Teilnahme an Teil 2 setzt eine separate verbindliche Anmeldung und deren Bestätigung durch das Institut voraus.
Aus der Teilnahme an Teil 1 entsteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung der Ausbildung und keine Zahlungsverpflichtung für Teil 2.
Ein direkter Einstieg in Teil 2 kann bei entsprechender Vorbildung nach individueller Prüfung und Zustimmung durch das Institut erfolgen.
4. Ausbildungs- und Kursgebühren
Die geltenden Ausbildungs- und Kursgebühren werden in der jeweiligen Ausschreibung, im Ausbildungsprogramm oder im individuellen Ausbildungsvertrag festgelegt.
Die Zahlung erfolgt gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Ratenzahlungen können individuell vereinbart werden. Eine Ratenzahlungsvereinbarung verändert die Gesamthöhe der vereinbarten Ausbildungsgebühren nicht.
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Fachliteratur, Unterkunft, Verpflegung, externe Supervision oder weitere Ausbildungsbestandteile, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich im Ausbildungspreis enthalten sind.
Die Nichtbezahlung einer Rechnung gilt nicht als Abmeldung oder Kündigung.
5. Abmeldung und Stornierung vor Ausbildungsbeginn
Eine Abmeldung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Massgebend ist das Datum des Eingangs beim Institut.
Für beide Ausbildungsteile gelten nach verbindlicher Anmeldung jeweils separat folgende Stornierungsbedingungen:
Zeitpunkt der AbmeldungStornierungsgebührMehr als 6 Monate vor AusbildungsbeginnKeineAb 6 bis mehr als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn15 %Ab 3 bis mehr als 1 Monat vor Ausbildungsbeginn50 %Ab 1 Monat bis zum Ausbildungsbeginn75 %
Die Stornierungsgebühren werden ausschliesslich auf Grundlage der vereinbarten Gesamtkosten des jeweils verbindlich gebuchten Ausbildungsteils berechnet.
Für die Berechnung der Fristen ist der erste offizielle Unterrichtstag des jeweiligen Ausbildungsteils massgebend. Es gelten Kalendermonate.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den geschuldeten Stornierungsgebühren verrechnet. Ein allfälliger Überschuss wird zurückerstattet.
Die Stornierungsregelung gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Kündigungsrechte und deren Rechtsfolgen.
6. Abbruch oder Austritt während der Ausbildung
Ein vorzeitiger Austritt aus einer bereits begonnenen Ausbildung ist dem Institut schriftlich mitzuteilen.
Die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Austritts werden unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Ausbildungsleistungen, der vertraglichen Vereinbarungen, der Umstände des Einzelfalls und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.
Bereits bezogene Unterrichts- und Ausbildungsleistungen werden grundsätzlich nicht rückerstattet.
Die gesetzlichen Kündigungsrechte und allfällige Ersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7. Krankheit, Unfall und besondere Umstände
Können Teilnehmende infolge Krankheit, Unfall oder anderer wichtiger persönlicher Umstände nicht an der Ausbildung teilnehmen, ist das Institut möglichst frühzeitig zu informieren.
Bei länger dauernder Abwesenheit kann das Institut ein ärztliches Zeugnis verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Situation erforderlich und verhältnismässig ist.
Im Einzelfall können Lösungen wie das Nachholen von Unterrichtseinheiten, eine Unterbrechung oder eine Verschiebung auf einen späteren Ausbildungsbeginn vereinbart werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzleistung besteht nur, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Abschluss einer geeigneten Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
8. Ersatzpersonen und Umbuchungen
Eine Übertragung eines Ausbildungs- oder Kursplatzes auf eine geeignete Ersatzperson ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Instituts möglich.
Die Ersatzperson muss die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Umbuchungen auf einen späteren Ausbildungsbeginn können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
Bereits erbrachte Ausbildungsleistungen oder entstandene Kosten können bei einer Umbuchung berücksichtigt werden.
9. Durchführung, Verschiebung und Absage
Das Institut behält sich vor, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, Erkrankung von Dozierenden oder anderen wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen.
Bei einer vollständigen Absage durch das Institut werden bereits bezahlte Gebühren für nicht erbrachte Ausbildungsleistungen zurückerstattet.
Das Institut kann organisatorische Anpassungen hinsichtlich Unterrichtsort, Unterrichtszeiten, Dozierenden oder Unterrichtsform vornehmen, sofern Inhalt, Qualität und wesentlicher Umfang der vereinbarten Ausbildung gewahrt bleiben.
Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben vorbehalten.
10. Teilnahme und Fehlzeiten
Die regelmässige Teilnahme am Unterricht ist Bestandteil der Ausbildung.
Für den erfolgreichen Abschluss gelten die im jeweiligen Ausbildungsprogramm oder Ausbildungsreglement festgelegten Anforderungen an die Anwesenheit, praktische Arbeit und Leistungsnachweise.
Versäumte Unterrichtseinheiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Ausbildungsgebühren, sofern das Institut die vereinbarte Leistung ordnungsgemäss angeboten hat.
Das Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten kann nach Absprache und im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten angeboten werden.
11. Ausbildungsabschlüsse
Die Vergabe von Zertifikaten und Diplomen setzt die erfolgreiche Erfüllung der jeweiligen Ausbildungsanforderungen voraus.
Nach erfolgreichem Abschluss von Teil 1 wird das Zertifikat «Kursleitung Atem & Bewegung» des Instituts ausgestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss von Teil 2 wird das Diplom «Atemtherapie» des Instituts ausgestellt.
Die Voraussetzungen für den jeweiligen Abschluss werden im Ausbildungsprogramm oder Ausbildungsreglement festgelegt.
Das Institutsdiplom ist nicht mit einem eidgenössischen Diplom gleichzusetzen.
Für weiterführende Berufsabschlüsse, insbesondere im Bereich der KomplementärTherapie, gelten die jeweils aktuellen Anforderungen und Anerkennungsverfahren der zuständigen Organisationen.
12. Weiterbildungen, Seminare und Einzelkurse
Für kürzere Weiterbildungen, Seminare und Einzelkurse gelten die in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegebenen Teilnahme-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Sofern für ein Angebot keine besonderen Stornierungsbedingungen festgelegt wurden, werden die Folgen einer Abmeldung nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.
Bei einer Absage durch das Institut werden bereits bezahlte Kursgebühren für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
13. Versicherung und Haftung
Die Teilnehmenden sind für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst verantwortlich.
Die Teilnahme an Körper-, Bewegungs- und Atemübungen erfolgt unter Berücksichtigung der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen und Grenzen.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme relevant sind, sind den zuständigen Dozierenden rechtzeitig mitzuteilen.
Das Institut haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
14. Vertraulichkeit
Im Rahmen der Ausbildung können persönliche Erfahrungen, Lebenssituationen und vertrauliche Informationen ausgetauscht werden.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Informationen anderer Teilnehmender sowie Informationen über Klientinnen und Klienten vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Ausbildung.
15. Datenschutz
Das Institut bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Personendaten werden ausschliesslich für die Durchführung und Administration der Aus- und Weiterbildungen, die Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeitet.
Weitere Informationen enthält die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
16. Urheberrechte und Ausbildungsunterlagen
Die vom Institut bereitgestellten Ausbildungs- und Unterrichtsunterlagen sind grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Instituts nicht gestattet, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte bestehen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Institut und den Teilnehmenden ist Schweizer Recht anwendbar.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
18. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
Es gelten die AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam in diesen einbezogen wurden.
IFA – Institut für Atemlehre | Schweiz
Stand: Oktober 2026
